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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2006 - L 1 KR 1010/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24887
LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2006 - L 1 KR 1010/05 (https://dejure.org/2006,24887)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2006 - L 1 KR 1010/05 (https://dejure.org/2006,24887)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - L 1 KR 1010/05 (https://dejure.org/2006,24887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Übernahme der Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse; Genehmigung oder Verordnung von Fahrten zur ambulanten Behandlung durch einen Vertragsarzt; Übernahme von Pkw-Fahrten zur ambulanten Behandlung nach Transplantation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 4 KR 335/07
    Ihrer Auffassung entspreche auch das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2006 (L 1 KR 1010/05).
  • SG Karlsruhe, 20.09.2021 - S 6 KR 3712/20

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - Fahrt zur ambulanten

    Verneint wurde die Vergleichbarkeit, wenn der Versicherte konstitutionell in der Lage war, Fahrten zu Untersuchungen mit dem eigenen PKW zurückzulegen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 31.03.2016 - L 1/4 KR 97/13) oder wenn nicht einmal die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "G" festgestellt sind (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.10.2006 - L 1 KR 1010/05; s. auch BSG, Urt. v. 13.12.2016 - B 1 KR 2/16 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 1 KR 404/10
    So weist etwa das BSG (Urteil vom 28. Juli 2008, B 1 KR 27/07 R, Rdnr. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2006, L 1 KR 1010/05, Rdnr. 28) ausdrücklich darauf hin, dass eine hohe Behandlungsfrequenz mit einem Mindestmaß an Häufigkeit auch dann zu fordern sei, wenn ein Ende der gesamten Behandlungsdauer zeitlich nicht absehbar sei.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2009 - L 10 KR 64/07
    Als unzureichend beurteilt wurden langwierige psychiatrische Behandlungen im Abstand von drei bis vier Wochen (LSG Hamburg v. 30. Juli 2008 - L 1 KR 17/08, Ju-ris), eine monatliche Nachkontrolle (Hessisches LSG v. 26. Juni 2008 - L 7 SO 43/08 B ER, SAR 2008, 99), Kontrolluntersuchungen nach Herztransplantation alle acht Wochen (LSG Rheinland-Pfalz v. 17. August 2006 - L 5 KR 65/06, Juris) sowie Kontrolluntersuchungen nach Nierentransplantation alle zwei Monate (LSG Berlin-Brandenburg v. 13. Oktober 2006 - L 1 KR 1010/05, Juris).
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